Felgenabnahme
Abnahme von Sonderräder
hierbei ist zu beachten:
- Felgen ohne jeglichen Nachweis der Festigkeit sind nicht eintragbar
- Felgen mit eingegossener Traglast sind nicht eintragbar zum Beispiele US oder China Räder.
- Für Reifen die im Gutachten nicht im Verwendungsbereich stehen benötigen wir eine Reifenfreigabe des Reifenhersteller,diese erstellt der jeweilige Hersteller nach Angabe von Fahrzeugtyp und Achslasten
- Reifenkombinationen wie z.B 9,5x18 mit 215 er Bereifung sind nicht eintragbar, da Hersteller hierfür keinerlei Freigaben erteilen
- bei manchen Reifenkombinationen , die sich vom Seriendurchmesser stark unterscheiden muss ggf. der Tacho geprüft werden. Das ist ab einer Abweichung von 3% erforderlich.
- Ab 8% Abweichung ist der Nachweis des Abgasgutachtens erforderlich.
Beispiel Reifenfreigabe:
bitte wenden Sie sich mit der Anfrage mit genauer Angabe von
- Radtyp
- Hersteller
- Einpresstiefe (ET)
- verwendeter Reifen /Hersteller und Traglast
- vorhandene Gutachten
- Rdkennzeichnung ggf. KBA Nummer
an uns. |
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