Bremsanlage
Leistung muss gebremst werden, das heißt aber nicht, das US oder Japanteile verbaut werden können, die günstiger sind als KBA geprüfte Bremssysteme.
Bremsanlagen die ohne Teilegutachten bezogen werden, müssen per Einzelabnahme im Fahrversuch geprüft werden. Dabei ist zu beachten, das der Prüfer das Fahrzeug mehrfach von Höchstgeschwindigkeit abbremst.
Abstand Bremssattel zur Felge muss mind. 3mm betragen.
Halterkonstruktionen in Eigenbau sind nur mit Nachweis des verwendeten Materials und Fertigungszeichnung abnehmbar.
Bremsleitungen müssen sauber verlegt und befestigt sein.
ABS und Hauptbremszylinder sind der größeren Bremse anzupassen und ggf. neu zu justieren.

Abgasanlagen
Abgasanlagen benötigen ein Teilegutachten oder EWG Betriebserlaubnis. Eigenbauanlagen sind nur eintragbar wenn eine Konditionierung der verwendeten Schalldämpferwolle (siehe VDTüv Merkblatt 751) und Konstruktionszeichnung der Schalldämpfer vorliegt.
Die Geräuschwerte dürfen sich im Fahrbetrieb von dem im Fahrzeugschein vermerkten serienwert nur minimal erhöhen Abgasanlagen die in der Verwendung z.B. an anderem Fahrzeug oder Motortyp verbaut werden erfolgt eine Prüfung auf folgendem weg.
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Leistungsmessung nach EWG
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Abgasgegendruckmessung
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Prüfung der Anlage auf Dichtigkeit
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Geräuschmessung im Fahr/Standbetrieb auf dafür vorgesehener Strecke
Hierzu bitte Schalldämpferhersteller mitteilen, da wir sehr viele Konditionierungen vorliegen habe. Geräuschwerte dürfen minimal tolerieren, bitte dem Fahrzeug entsprechend bei uns erfragen. Die Abgasanlagen müssen mit de im Gutachten vermerkten Kennzeichnungen versehen sein!
Eine Einzelabnahme liegt auch dann vor, wenn Beispielsweise ein Gutachten vorliegt die neue Leistung aber nicht in dem Gutachten steht, somit muss bei der Abnahme eine Fahr/Standgeräuschmessung und Leistungsmessung gefahren werden. Messung ist nur auf trockener Fahrbahn möglich.
Preise je nach Gebührenordnung des Tüv oder nach Prüfaufwand.